Senkung der Umsatzsteuer
Die Bundesregierung hat das zweite Corona Steuerhilfegesetz beschlossen und damit wichtige Teile des Konjunkturpakets auf den Weg gebracht, das die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abfedern soll. Eine der steuerlichen Maßnahmen ist die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze.
Somit werden die Umsatzsteuersätze in der Regelbesteuerung ab dem 01.07. für 6 Monate von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % gesenkt.
Der landwirtschaftliche Pauschalbesteuerungssatz von 10,7 % bleibt unverändert.
Maßgeblich für die Festsetzung des jeweils gültigen Steuersatzes ist das Datum der Leistungserbringung (Leistungsdatum).
Leistungen, die vor dem 1.7.20 erbracht wurden, werden mit 19% bzw. 7 % USt besteuert. Ab dem 1.7.20 liegt der Regelbesteuerungssatz dann bis zum Ende des Jahres bei 16% bzw. 5%. Pauschalierende Betriebe veranschlagen bei Ihren Leistungen weiterhin 10,7% Ust.
Außerdem gibt es die zeitlich befristete Einführung einer degressiven AfA sowie eine Änderung beim steuerlichen Verlustrücktrag.
Sprechen Sie Ihren Steuerberater bezüglich der Möglichkeiten durch das Konjunkturpaket an.