2022 hat für die sogenannten "Altsachkundigen" (Sachkundenachweis vor dem 1.1.2013 erworben) wieder ein neuer 3 Jahreszeitraum begonnen, in dem der Nachweis einer weiteren Fortbildung erbracht werden muss.
Ob dies zu Beginn oder am Ende des Zeitraums von 1.1.2022 bis 31.12.2024 erfolgt ist vollkommen unerheblich, auch der Abstand zur letzten Fortbildung ist nicht wichtig.
Hier einige aktuelle Termine.
Achtung:
Wenn der Sachkundenachweis nach dem 1.1.2013 erworben wurde, starten die 3 Jahreszeiträume mit dem Datum, das auf dem Kärtchen unter
Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes
angegeben ist.