Abrechnungen für Lohnunternehmer


Der Landwirt und Lohnunternehmer muss in der Hochsaison seine knapp bemessene Arbeitszeit nicht mit Rechnungsschreiben verbringen, sondern kann sich der anfallenden Arbeiten widmen, seine Geräte optimal auslasten und pflegen.
Zudem können wir vom Maschinenring mit den Abrechnungen gleichzeitig auch die Gasölverbrauchausstellung sowohl für Auftraggeber wie auch für Auftragnehmer übernehmen und so weitere lange Büroarbeiten verhindern. Zudem sind die Auflagen vom Finanzamt was eine korrekte Rechnungsstellung betrifft gestiegen, so dass diese Anforderungen kaum noch ohne geeignete Spezial-Software und PC zu bewerkstelligen sind.
Nach der Saison können wir am Ende eine spezifizierte und detaillierte Auswertung für jeden Lohnunternehmer bzw. Landwirt erstellen. Eine zeitnahe Abrechnung garantiert auch zeitnahe Einnahmen.


Wichtige Hinweise zur korrekten Abrechnung

Um eine vollständig korrekte Abrechnung zu erstellen, sind folgende Angaben wichtig:

  • Genaue Adresse von Auftraggeber und Auftragnehmer.
  • Ein genaues Leistungsdatum ist unbedingt erforderlich.
  • Wenn ein Nichtmitglied beteiligt ist, muss von dem eine Bankverbindung angegeben werden.
  • Bei Fahrzeuge wie Schlepper, muss die PS-Zahl angegeben werden.
  • Es muss ersichtlich sein, von wem das Diesel gestellt wurde,
  • AG oder AN.
  • Wenn Biodiesel oder Pflanzenöl verwendet wurde, muss es vermerkt werden. Achtung: Bei Biodiesel ist der Auftragnehmer bezugsberechtigt.
  • Wenn Treibstoffe vermischt wurden, muss der prozentuale Anteil angegeben werden. Wenn ein Betrieb die Regelbesteuerung mit 19 % anwendet, muss dies immer mit angegeben werden. Bei Biogasbetriebe muss immer angegeben werden, ob gewerblich oder landwirtschaftlich.


Eine wichtige Empfehlung: Nach getaner Arbeit bitte gleich abrechnen!


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