Der MR hat ein hoch präzises GPS Meßgerät


Wer hätte den Grenzstein hier vermutet?
Wer hätte den Grenzstein hier vermutet?

Die Maschinenring Erding GmbH hat seit dem Frühjahr ein hoch präzises Leica GPS Meßgerät, mit dem man sehr schnell und exakt Grenzsteine finden oder Flächen ausmessen und abstecken kann.

Die neueste Generation der Leica Zeno - Technologie nutzt sehr viele verschiedene Satelliten und kann mittels RTK Korrektursignal eine Genauigkeit von 2 cm erreichen. Auch unter Bäumen, am Waldrand und in hohen Waldgrundstücken ist die Genauigkeit bei der Suche sehr beachtlich.

Um Grenzpunkte oder Grenzverläufe suchen zu können, laden wir die entsprechenden Geodaten online vom Portal der bayerischen Vermessungsverwaltung herunter (Als Angaben dafür brauchen wir die Gemarkung und die Flurnummer bzw. eine FID Nummer) und speichern Flächenumrisse und Grenzpunkte auf dem Leica Tablet ab. Damit ausgerüstet kommen wir dann vor Ort auf das entsprechende Grundstück.

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Dabei gilt zu beachten, dass auch die Daten der Vermessungsverwaltung in unterschiedlicher Güte vorliegen. Vermarkte Grenzsteine sind sehr genau lokalisiert (< 3cm). Ist der Stein noch vorhanden, kann er mit unserem Gerät mit sehr hoher Zuverlässigkeit gefunden werden. Aber als Grenzpunkte gibt es auch nicht vermarkte Punkte oder Grenzpfähle, die dann oft nicht mehr vorgefunden werden. 

Ist die Grenze nicht vermarkt worden sondern stammt aus einer alten Flurkarte, wo sie abdigitalisiert wurde, kann die Genauigkeit der amtlichen Quelldaten schon sehr leiden. Abweichungen von bis zu maximal 5 m sind hier möglich. Das macht ein Auffinden eines Grenzsteins natürlich zum Lotteriespiel. Um hier eine verbindliche Festlegung machen zu können, ist es unausweichlich, das Vermessungsamt mit einer Grenzpunktfeststellung zu beauftragen.

Natürlich dürfen wir auch keine hoheitlichen Aufgaben ausführen, wir können lediglich die vom der Vermessungsverwaltung angegebenenen Katasterdaten vor Ort darstellen, aber keineswegs einen lose vorgefundenen Grenzstein neu setzen oder eine Grenzfestlegung machen. Das ist der staatlichen Vermessungsverwaltung vorbehalten.

 


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