Sobald Sie als Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand eines Unternehmens, einer Gemeinschaft oder eines Betriebes angestelltes Personal beschäftigen, das BG versichert ist haben Sie umfangreiche Verpflichtungen im Arbeitsschutz. Der Gesetzgeber formuliert dies im Arbeitsschutzgesetz.
Dies betrifft Sie wenn Sie ihr Personal:
- in Vollzeit oder Teilzeit angestellt haben
- geringfügig beschäftigen
- kurzzeitig beschäftigen (70 Tage)
- oder einen entlohntem MiFa haben
Ihre Mitarbeiter/innen sind dann auf jeden Fall sicherheitstechnisch zu betreuen.
Wir können Sie dabei sehr umfangreich beratend unterstützen, damit Sie Ihren Unternehmerpflichten rechtssicher nachkommen können.
Lesen Sie hier, wie Sie in 2 Schritten zur Rechtssicherheit kommen ..
Wir bieten Beratung für folgende Betriebe:
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