Überbreite Erntemaschinen

Überbreite Erntemaschinen

Neuregelungen seit 1.1.2020

Zum 01.01.2020 ist ein neuer Erlass des Bayerischen Innenministeriums mit Anwendungshinweisen zur StVO für überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft in Kraft getreten. Die Genehmigungs- und Straßenverkehrsbehörden in den Landratsämtern sowie die Bayerische Polizei wurden entsprechend informiert und angehalten, die neuen Regeln entsprechend umzusetzen. Der SAM Erlass von 2015 wurde im wesentlichen fortgeschrieben.

Die Anwendungshinweise gelten für alle selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (SAM) mit einer Breite von mehr als 3,00 m bis einschließlich 3,50 m. Die Ausrüstung dieser Maschinen mit dem sog "Bayern Paket" bleibt ebenfalls ein zentraler Aspekt.

Wichtig!

Bestehende Erlaubnisse mit den darin formulierten Vorgaben bleiben nach momentanem Stand im Landkreis Erding bis zu deren Ablauf gültig. Bis zum Ablauf der Erlaubnis ändert sich also vorerst nichts.
Aber bei Verlängerungen dieser oder bei Neubeantragungen gilt dann die Neuregelung ab 1.1.2020.
Hinweis:

Im neuen SAM Erlass und den Anwendungshinweisen ist die besondere Vorgabe für Mähdrescher bis einschließlich 3,10 Meter Fahrzeugbreite nicht mehr vorhanden und kann somit nicht mehr in Anspruch genommen werden. Mit diesen Fahrzeugen ist somit ab dem 01.01.2020 genauso zu verfahren wie mit allen überbreiten SAM. Sie müssen eine Erlaubnis neu einholen.

Anforderungen an Maschine und Begleitfahrzeug
Anforderungen an Maschine und Begleitfahrzeug

Zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr benötigt die SAM eine Ausnahmegenehmigung nach §29StVO. Ferner muss die SAM vollständig und entsprechend der geltenden Beschreibung mit dem modularen Kennzeichnungskonzept „Bayernpaket“ ausgerüstet sein.

Nach momentanem Stand ist in Erlaubnissen ab 2020 dann neu:

  • ➢Die SAM muss mit einem Schild „CONVOI EXCEPTIONNEL“ gekennzeichnet sein.
  • ➢Bei allen Fahrten ist eine Absicherung nach vorne durch ein Begleitfahrzeug erforderlich. Das Begleitfahrzeug kann ein PKW oder auch eine landwirtschaftliche Zugmaschine sein.

Das Begleitfahrzeug benötigt folgende Ausstattung:

  • ➢Gelbes Rundumlicht
  • ➢Hinweisschild vorne : „Überbreite folgt“
  • ➢Die Kommunikation zwischen den beiden Fahrern muss permanent gewährleistet sein.
  • ➢Zwischen Begleitfahrzeug und SAM soll ein Abstand von 100 bis 150 m eingehalten werden.

Von einem Begleitfahrzeug kann im Einzelfall abgesehen werden:

  • ➢Auf allen Straßen nachts und in der Dämmerung.
  • ➢Auf allen Innerortsstraßen (Ortstafel Zeichen 310).
  • ➢Auf allen Feld- und Waldwegen mit entsprechender Kennzeichnung.
  • ➢Auf Straßen mit einem befestigten Fahrbahnbelag von 6,00 Meter und mehr; das Bankett gilt nicht als befestigt.
  • ➢Auf Straßen mit durchgängigen Sichtweiten über 100m.
  • ➢Auf Straßen mit dauerhaften und durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen von 70 km/h oder niedriger (etc.).

Der Unternehmer hat im Vorfeld eines Arbeitstages zu planen, wann ein Begleitfahrzeug einzusetzen ist und dem Fahrer entsprechende Anweisungen zu geben.

Nähere Informationen zum Erlaubnisverfahren erhalten Sie bei der zuständigen Stelle im Landratsamt.

Derzeit laufen Gespräche der landwirtschaftlichen Verbände mit dem bayerischen Innenministerium. Dort ist die Problematik vor allem für Lohnunternehmen auch angekommen. Deswegen wurde aktuell ein Sachverständigenbüro mit einem Gutachten beauftragt, in wie weit besonders umsichtige Fahrweise ein Begleitfahrzeug ersetzen könnte. Eine Entscheidung darüber soll in näherer Zukunft fallen.


Fahrer unterweisen

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre angestellten Fahrer tätigkeitsbezogen unterwiesen worden sind.
Diese Unterweisung muss schriftlich dokumentiert worden sein.

Eine Unterweisung muss jedes Jahr durchgeführt werden.

Der Maschinenring Erding bietet seinen Mitgliedern einen Zugang zum online Unterweisungsportal secova an.

Alle Ihre Mitarbeiter können hier Unterweisungsthemen bequem online abarbeiten, dies wird auch gleich rechtssicher dokumentiert.

Es stehen alle Themen rund um Erntetätigkeiten zur Verfügung, bei Interesse bitte an das MR Büro wenden.

Als Fahrer sicher unterwegs

In der Erntezeit geht es oft hektisch zu, die Beherrschung großer, oft überbreiter Maschinen am Feld und im Straßenverkehr stellt immens hohe Anforderungen an die Fahrer.

Besonders auf öffentlichen Straßen muss alle Aufmerksamkeit dem Fahren gelten.

Hier 3 Filme der Initiative #agrarFAIRkehr zum Miteinander von Landmaschinen und Bevölkerung im Straßenverkehr.

Miteinander reden und sicher ankommen Teil 4

Miteinander reden und sicher ankommen Teil 5

Miteinander reden und sicher ankommen Teil 6

Verantwortungsvoll unterwegs- der Fahrerknigge

Lohnunternehmerverband und die bayerischen Maschinenringe haben einen Fahrerknigge entwickelt, hier wird in 10 wichtigen Regeln auf verantwortungsvolles Handeln in der Erntezeit hingewiesen.

Die Sicherheit aber auch die Akzeptanz in der Bevölkerung sind allen Beteiligten ein wichtiges Anliegen.

Als Fahrer ist verantwortungsvolles Handeln am Steuer besonders wichtig.

Niemals ohne Freisprecheinrichtung im Straßenverkehr telefonieren!
An unübersichtlichen Stellen aufmerksam, weit rechts und langsam fahren.


Fahrerknigge hier downloaden



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