Der LfL Mähknigge - Schonende Grünlandmahd

Der LfL Mähknigge - Schonende Grünlandmahd

Der erste Schnitt im Grünland steht unmittelbar bevor, in diesem Jahr sind einige neue Vorschriften zur Mahd von Grünland im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert worden. Das Ziel ist, den Wildtieren auf den Flächen mit angepassten Maßnahmen die größtmögliche Überlebenschance zu geben. Dabei nimmt das Tierschutzgesetz die Landwirte in die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Rehe, Hasen und brütende Vögel möglichst nicht zu Schaden kommen. Landwirte sind verpflichtet, vor der Mahd Maßnahmen zum Tierschutz zu ergreifen, die Jäger können dabei wichtige Unterstützer sein. So ist es beispielsweise nun vorgeschrieben, Grünlandflächen >1 ha von der Mitte zum Rand hin zu mähen, um Wildtieren bestmögliche Fluchtmöglichkeiten zu eröffnen.

Stefan Thurner betreut ein Forschungsprojekt bei der LfL
Stefan Thurner betreut ein Forschungsprojekt bei der LfL

Keine Maßnahme alleine kann eine umfassende Lösungsmöglichkeit für dieses mehr als komplexe Problem bieten. Dies ist auch für ein ganzes Kompendium an Maßnahmen schon schwierig. Trotzdem hat die LfL Bayern versucht, mit dem LfL- Mähknigge eine möglichst umfassende Handlungsvorgabe für die wildtierschonende Grünlandmahd zu entwickeln.

Klicken Sie hier für einen Filmbeitrag in "Unser Land" zum Mähknigge

Weitere Infos zum Mähknigge und den LfL Forschungen finden Sie hier.

Mögliche Maßnahmen wie z.B. Absuchen, Vergrämen, für die Wildtiere verträgliche Schnittzeitpunkte, angepasste Mähverfahren und Mahdtechniken werden im Mähknigge ausführlich erläutert.



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