Die Landwirtschaft setzt sich vehement für eine Weiterführung von Agrardieselförderung und KfZ Steuerbefreiung ein.

Die Landwirtschaft setzt sich vehement für eine Weiterführung von Agrardieselförderung und KfZ Steuerbefreiung ein.

In diesem Jahr sieht alles anders aus ...

Aufgrund der Sparmaßnahmen der Bundesregierung steht aktuell die Abschaffung der Agrardieselrückvergütung zur Debatte. Eingeführt wurde diese Subvention um der Bevölkerung erschwinglichere Preise auf Lebensmittel zu bieten und folglich die Kaufkraft für die Wirtschaft zu stärken. Nun hinterfragt die aktuelle Regierung die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Der Maschinenring positioniert sich klar an der Seite der Bäuerinnen und Bauern. In diesen Zeiten sind jedoch verstärkt Tritttbrettfahrer aktiv, welche diesen Anlass der Protestbewegung als Möglichkeit sehen, die Bürger auf Ihre Seite zu ziehen. Hiervon distanziert sich der Maschinenring und möchte kein Unterstützer von rechter Hetze sein!

Bis die Sachlage von den zuständigen Ministerien geklärt ist, sammeln wir auch weiterhin Abrechnungsinformationen zum Diesel.

Wir sind dennoch zuversichtlich, dass sich die Bauern durchsetzen werden.

Wenn es mit der Gasölverbilligung weiter geht, gilt auf alle Fälle:

 

Für das Verbrauchsjahr 2023 wird es ab 1.1.2024 nur noch die Abgabe über das Zoll online Bürger- und Geschäftskundenportal (BUG) geben. Auch diese zusätzliche Bürokratie wird die Landwirtinnen und Landwirte, aber auch den Maschinering, vor einer großen Herausforderung stehen lassen. Die Antragsstellung im Online Portal des Zolls für Mandanten ist zukünftig nur Steuerberatern und dem Bauernverband möglich. Uns bleibt nur die Möglichkeit, Euch bei der Ersterstellung eines eigenen Benutzerkontos im Bürger und Geschäftsportal (BuG) zu unterstützen und bei der Dateneingabe mit dem eigenen Account am eigenen Rechner zu unterstützen.

 



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