ZA-Übertragung


Zahlungsanprüche - Übertragung und Ablauf

Im Frühjahr 2017 können Zahlungsansprüche wieder übertragen werden. Für eine Aktivierung in 2017 muss die Übertragung jedoch bis spätestens zum 13.6. abschließend erfolgt sein.

Wir helfen Ihnen wieder gerne bei der Übertragung.

Im Rahmen der EU-Agrarreform wurden die Zahlungsansprüche (ZA) für die Gewährung der Direktzahlungen im Jahr 2015 neu zugewiesen. Die Verwaltung der Zahlungsansprüche erfolgt durch den Landwirt über das Internet in der Zentralen InVeKos Datenbank (www.zi-daten.de).

Mit der Festsetzung der Zahlungsansprüche ist auch die Möglichkeiten zur Übertragung von Zahlungsansprüchen zwischen den Betrieben eröffnet worden. Die Übertragung kann in jeder Form der privatrechtlichen Übertragung vollzogen werden.

Für eine Übertragung der ZA gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • - die endgültige Übertragung (Kauf, Verkauf)
  • - die befristete Übertragung (Pacht, Verpachtung).
  • Für eine befristete Übertragung der ZA muss auch die Fläche in mindestens gleichem Umfang mit ver- oder gepachtet      werden.

Eine ZA-Übertragung ist grundsätzlich möglich, für eine Aktivierung im Jahr 2017 muss die Übertragung jedoch bis spätestens 13. Juni 2017 abgeschlossen sein. Werden erworbene Zahlungsansprüche nicht von 2015 an spätestens binnen 2 Jahren aktiviert, verfallen diese.


So unterstützt Sie der MR Erding

Gerne vermitteln wir zwischen Anbietern und Nachfragenden und helfen Ihnen anschließend bei der Übertragung. Wir sind ein dazu zugelassener Dienstleistungspartner und stehen in engem Kontakt mit den zuständigen Fachbehörden.

Wir erledigen für Sie die verwaltungstechnische Registrierung mittels der zentralen InVeKoS – Datenbank (ZID) und auf Wunsch auch die finanzielle Transaktion zwischen den Partnern.

Dabei findet keine rechtliche Überprüfung der Übertragungsvereinbarung statt, der rechtliche Rahmen des Handelsgeschäftes ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen den beiden Handelspartnern.

Um für Sie Eintragungen in der ZID machen zu können, benötigen wir von Ihnen in jedem Fall eine persönlich unterschriebene Vollmacht. 

Hier können Sie die Vollmacht downloaden.

 

 


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