Maschinen und Geräte überprüfen


Überprüfen Sie Maschinen und Geräte regelmäßig.
Überprüfen Sie Maschinen und Geräte regelmäßig.

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass Sie bestimmte Maschinen und Geräte regelmäßig (jährlich bzw. zweijährig) auf ihre Betriebssicherheit überprüfen müssen. Das Ergebnis dieser Prüfungen müssen Sie in Schriftform vorhalten.

Dies sind:

  • - ortsveränderliche Elektrogeräte ( also alles mit Stecker - dies prüft am besten Ihr Elektrofachbetrieb).
  • - Leitern *
  • - Überwachungsbedürftige Geräte und Anlagen, (z.B. kraftbetriebene Tore, Aufzüge u.a.)
  • - gewerblich genutzte Maschinen und Betriebsfahrzeuge (v.a. Hebebühne, Radlader, Stapler)
  • - Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Kleinmaschinen.*


* Dies können Sie selber prüfen, müssen es aber schriftlich dokumentieren. Checklisten dafür erhalten Sie von uns.

Hinweis: Ihre Maschinen müssen den europäischen Richtlinien entsprechen (CE Kennzeichnung). Piktogramm müssen lesbar sein, ansonsten bitte ersetzen. Erstellen Sie für Maschinen und Geräte, mit denen Ihre Angestellten arbeiten unbedingt Betriebsanweisungen.

 

 



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