Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung


Die Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungdbeurteilung ist der Dreh- und Angelpunkt für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz.

Für alle von Ihren Mitarbeitern/innen ausgeführten Tätigkeiten sind Gefährdungsbeurteilungen anzufertigen. Sie sind schriftlich und auf ihren Betrieb abgestimmt vorzuhalten. Im Maßnahmenplan sind Maßnahmen zum Arbeitsschutz abzuleiten, die Umsetzung der Maßnahmen ist zu planen.

GBU
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Betriebsanweisungen

in Form einer Betriebsanweisung (Betra) geben Sie Anweisungen an Ihr Personal weiter, welche Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Betrieb unbedingt eingehalten werden müssen.

Für ihr Personal sind dies verbindliche Weisungen, die ohne wenn und aber zu erfüllen sind. Zuwiderhandlungen müssen definitiv Sanktionen nach sich ziehen.

Betriebsanweisungen zeigen in kurzer und prägnanter Form die relevanten Gefährdungen und die zugehörigen Schutzmaßnahmen auf. 

Betriebsanweisungen müssen für alle Mitarbeiter zugänglich ausgehängt werden, am besten an der betreffenden Maschine selber.

Betriebsanweisungen
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