Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter/innen

Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter/innen

Auch wenn Ihre Mitarbeiter/innen nur geringfügig oder kurzzeitig angestellt sind haben Sie als Arbeitgeber die Pflicht, diese tätigkeitsbezogen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen.

Haben Sie z.B. für den Zuckerrübentransport in der Saison einen Fahrer angestellt, muss dieser unterwiesen werden.

Der MR Erding unterstützt Sie dabei mit dem online Unterweisungssystem secova.

Interesse? Rufen Sie uns an , wir beraten Sie gerne.

Wenn Sie bereits ein Konto haben, gelangen Sie hier zur Anmeldung bei secova

Siehe auch


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