ZA-Übertragung

Seit 2006 übernehmen wir für Landwirte die Übertragung der Zahlungsansprüche. Wer also auf Nummer sicher gehen will oder keinen PC zu Hause hat, kann gerne bei uns vorbeischauen.

Zur Übertragung brauchen wir von dem Teilnehmer eine Vollmacht. Diese ist bei uns abzuholen, auszufüllen und zurückzuschicken. Mit dieser Vollmacht können wir die Übertragung erledigen.


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