Soziale Betriebshilfe

Die Zeiten, in denen es Knechte und Mägde auf den Höfen gab sind schon lange vorbei. Heute sind die Arbeitskräfte auf einen landwirtschaftlichen Betrieb auf ein Minimum reduziert.

Über die Hälfte unserer Betriebe werden sogar im Nebenerwerb betrieben. Wenn es Kinder auf dem Hof gibt und die Mutter krank wird oder wenn bei einem viehhaltenden Betrieb der Bauer ausfällt, treten oft ernsthafte Notsituationen ein.

Wir helfen mit fachlich qualifizierte Betriebshelfer und –Helferinnen

Je nach Fall kann der größte Teil der Kosten von der zuständigen Versicherung, (Krankenkasse, LBG oder landw. Alterskasse) ausgeglichen werden.

Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei uns. Wir sind Ihnen beim Ausfüllen behilflich und wir unterstützen Sie auch bei der Abrechnung und bei der Kostenerstattung.

Wenn Sie selber eine Ersatzkraft organisieren können, setzen Sie sich trotzdem mit uns in Verbindung, damit die Kostenerstattung ordnungsgemäß abgewickelt werden kann. Eine Meldung spätestens ab Einsatzbeginn ist dabei unbedingt erforderlich.

Antragsformular für die Soziale Betriebshilfe - Hier klicken


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