Erläuterung Betriebshilfe |
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Erläuterung von Betriebshilfe
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Das Agrarwirtschaftsgesetz ermöglicht Landwirten über den Maschinen- und Betriebshilfsring im Rahmen der organisierten Nachbarschaftshilfe die Zusammenarbeit bei der Arbeitserledigung in Haus, Hof, Feld und Wald rationell zu organisieren. Was für den Auftraggeber eine wertvolle Hilfe bedeutet, ist für den Auftragnehmer ein wertvoller Zuverdienst. |
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Erläuterung zu hauptamtlicher Betriebshilfe
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Die hauptamtliche Betriebshilfe dient vorrangig landwirtschaftlichen Familien sowie Familien auf dem Lande bei sozialen und betrieblichen Notlagen. Die Dorfhelferinnen und hauptamtlichen Betriebshelfer sind bei der KDBH in Landshut angestellt. Die Einsatzleitung im Landkreis Erding obliegt dem Maschinenring Erding. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für den jeweiligen Einsatz vom zuständigen Versicherungsträger auf Antrag übernommen. |
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Zur Finanzierung sind die hauptamtlichen Dorfhelferinnen und Helfer auf Spenden angewiesen. Dabei ist es egal ob Kommunen, Firmen, Vereine oder Privatpersonen spenden, es hilft auf jeden Fall. Wir als örtliche Einsatzleitung unterstützen und beraten Sie bei Bedarf gerne. |
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Generelle Bedingungen
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Die Nachbarschaftshilfe über den Maschinenring ist an bestimmte Kriterien und Voraussetzungen geknüpft: |
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Soziale Betriebshilfe
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Fällt durch Unfall, Krankheit, Tod oder aber die Geburt eines Kindes die Bäuerin bzw. der Bauer aus, ist schnelle und kompetente Hilfe gefragt. In diesem Bereich werden ständig fleißige und motivierte Helferinnen und Helfer für Stall und Haushalt gesucht. |
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Wirtschaftliche Betriebshilfe
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Die wirtschaftliche Betriebshilfe gliedert sich in die Bereiche Bauhilfe, Maschinenbedienung, Forst und Urlaubsaushilfe für die Stallarbeit. |
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(Copyright) - Text und Bildmaterial unterliegen dem Urheberrecht |
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