Unterstützung beim Ausfüllen des Gasölantrages
Gasöllisten werden bei der Antragstellung zur Dieselrückvergütung benötigt, da hiermit der entlastungsfähige Verbrauch durch Lohnunternehmen und Nachbarschaftshilfe sowie der Nichtenlastungsfähige Verbrauch für Arbeiten bei Dritten und Nachbarschaftshilfe bescheinigt werden kann und muß.
Hinweis zur Dieselrückvergütung
Mit der Vergütung 2005 haben sich wichtige Änderungen ergeben. Vielen Landwirten sind diese immer noch nicht bekannt, was sich zu Ihrem Nachteil auswirkt. Wichtigste Änderung ist, dass beim überbetrieblichen Maschineneinsatz (z.B. durch Lohnunternehmer) jetzt der Auftraggeber (Landwirt) bezugsberechtigt ist! Das bedeutet, dass der verbrauchte Dieselkraftstoff des Lohnunternehmers (z.B. beim Mähdrusch, Pressen, usw.) nun den landwirtschaftlichen Betrieb zugute kommt und bei diesen angerechnet werden muss.
In solchen Fällen hat sich der Antragsteller vom durchführenden Betrieb eine korrekte Dieselverbrauchsbescheinigung ausstellen zu lassen. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden ist es wichtig sich diese Bescheinigung rechtzeitig zu besorgen. Landwirte die überbetriebliche Arbeiten über den Maschinenring Erding e.V. abrechnen bekommen diese Bescheinigungen, die vom Hauptzollamt akzeptiert ist, am Jahresanfang automatisch und kostenlos zugesandt.
