Neue Betriebssicherheitsverordnung

Neue Betriebssicherheitsverordnung

Verschärfte Vorschriften in der Arbeitssicherheit.

Sobald Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb oder Lohnunternehmen Personal beschäftigen, müssen Sie dies sicherheitstechnisch betreuen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Personal voll-, teilzeitig, geringfügig oder kurzzeitig beschäftigt ist.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Im Sommer 2015 haben sich die gesetzlichen Vorschriften durch die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung wesentlich verschärft.

Wenn Sie das LSV Unternehmermodell haben, unterstützt der Maschinenring Erding Sie intensiv, Ihren Unternehmerpflichten nachzukommen. 

>> lesen Sie Näheres dazu unter MR Arbeitssicherheit


Siehe auch


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